Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark ist bei einem Betrieb die Geflügelpest festgestellt worden. Daher wurde von der Bezirkshauptmannschaft eine Verordnung erlassen, die Sperrzonen einrichtet.
In allen Zonen gilt absolute Stallpflicht für Geflügel.
In der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark wurden folgende Gebiete zur Schutzzone erklärt:
- Hütt, KG 66126
- Labuttendorf, KG 66133
- Sankt Nikolai ob Draßling, KG 66166
In der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark wurden folgende Gebiete zur Überwachungszone erklärt:
- Lind, KG 66140
- Lipsch, KG 66141
- Neutersdorf, KG 66151
- St. Veit am Vogau, KG 66168
- Perbersdorf bei St. Veit, KG 66224
- Pichla, KG 66225
- Seibersdorf bei St. Veit, KG 66233
- Siebing, KG 66234
- Weinburg, KG 66241
Die weiteren Gebiete sind der Verordnung zu entnehmen.
Fragen und Antworten zu Verbringungsbeschränkungen in der wegen Geflügelpest verordneten Schutz- und Überwachungszone entnehmen Sie den FAQs unter Download.
Bitte achten Sie darauf, dass ausnahmslos alle Maßnahmen eingehalten werden!
Download
Verordnung der BH Leibnitz
Plan Schutzzone
Plan Überwachungszone
FAQs