Kundmachungen Bauangelegenheiten
Aktuelle Kundmachungen zu Bauangelegenheiten können durch Klick auf den Link geöffnet werden. Werden keine Links angezeigt, sind keine aktuellen Kundmachungen zu Bauverhandlungen ausgeschrieben.
Gemäß § 41 Abs. 1 und § 42 Abs. 1a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 161/2013, wird folgendes kundgemacht:
Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG 1991 (Kundmachungen über die Anberaumung einer Bauverhandlung) sowie sonstige Bekanntmachungen können auch im Internet auf der Seite www.st-veit-suedsteiermark.gv.at erfolgen.
Wichtige Hinweise:
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt St. Veit in der Süsteiermark zur allgemeinen Einsicht auf. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 03453 / 2629-0 ist unbedingt erforderlich.
Donnerstag, 18.04.2024
- Silvia und Reinhard Stoiser-Resch - Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Garage für 2 PKW's und mit überdachter Terrasse im Südwesten und Südosten, Errichtung von Geländeveränderungen sowie einer Luftwärmepumpe, Meldung von der bewilligungsfreien Errichtung eines Pools im Süden des Bauplatzes, einer Photovoltaikanlage 36 m², 8,1 kWp, mit Batteriespeicher 20 kWh und einer Einfriedung
- Josef Lorber - Feststellung des rechtmäßigen Bestandes für die Bereiche A und A1, Nutzungsänderung von Stallgebäude auf Büro- und Wohnnutzung, Neubau eines Wintergartens, Neubau von Lagerräumen (Lager I und Lager II) = Bereich C, Modernisierung der bestehnden Maistrocknungsanlage, Neubau einer Hackgutheizung mit Hackgutbunker, Errichtung einer Hofüberdachung und Errichtung einer PV-Anlage mit 400 m²