Information Privatschadensausweis
Allgemeine Informationen:
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz oder
- Hagel
entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigung:
- physische Personen (Einzelpersonen) oder
- juristische Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
- Es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein.
- Der Schaden muss innerhalb der Steiermark aufgetreten sein.
Fristen:
- Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
- Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.
Zuständige Stelle für die Verfahrensabwicklung:
Die Bezirkshauptmannschaft
Für die Antragstellung:
Sie können den Antrag über das Online-Formular auf der Seite www.agrar.steiermark.at/ rechte Seite „Katastrophenfonds“ oder direkt über die URL: https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10178137/12722299/ einbringen.
Sie können sich aber auch zur Unterstützung an das Gemeindeamt wenden.
Abhängig von der Schadenursache werden die Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet:
- Schäden an Gebäuden oder baulichen Anlagen samt etwaigem Inventar: Baubezirksleitung
- Schäden an Flur, Ernte oder Vieh: allgemein beeideten und zertifizierten Sachverständigen
- Schäden an Wald oder Waldbodenverlust sowie Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken: Bezirksforstinspektion
- Schäden durch Erdrutsch: Abteilung 14
- Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken: Abteilung 7
Verfahrensablauf:
Der Privatschadensausweis wird nach Einbringung auf der genannten Plattform zunächst der Gemeinde zur Kontrolle übersendet, die ihrerseits den Antrag dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet. Diese wiederum übermittelt die Anträge abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Von diesen erfolgt durch eine Vorort-Aufnahme am Schadensort die Schadensschätzung und sind die unten angeführten Unterlagen bereit zu halten.
Abhängig von der Schadenursache werden die Entschädigungen von der Bezirksverwaltungsbehörde oder von den Abteilungen 7, 10 oder 14 ausbezahlt.
Erforderliche Unterlagen:
- Fotos des Katastrophenschadens
- bei Bestehen einer Versicherung: eine Versicherungsbestätigung
- Rechnungen oder Angebote auf Grund des Schadens (sofern bereits vorhanden)
- Verpflichtungserklärung gemäß Privatschadensantrag
Kosten:
Die Antragstellung ist kostenlos.
Das Team der Gemeindeverwaltung steht für weitere Fragen und Hilfestellung zur Verfügung.
Bürgermeister
Gerhard Rohrer