Neuerstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes

der Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark

Revision Flächenwidmungsplan - Planungsanregungen

Gemäß § 42 Abs. 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 - StROG hat der Bürgermeister spätestens alle zehn Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).

Diese Aufforderung ist bereits vom 07.07.2020 bis 11.09.2020 öffentlich kundgemacht worden und an verschiedenste Behörden, Ämter und Einrichtungen ergangen. Es sind dazu zahlreiche Stellungnahmen und Planungsanregungen eingegangen und ist eine neuerliche Eingabe dieser bereits erfassten Planungsanregungen nicht notwendig.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Novellen des StROG und der ab 30. Dezember 2023 gültigen Steiermärkischen Geruchsimmissionsverordnung 2023 ergeht nun nochmals die Aufforderung, allfällige weitere Planungsanregungen zur Änderung der bestehenden oben genannten Planwerke schriftlich im Gemeindeamt einzubringen.
Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Anregungen (Planungsinteressen, Planungsvorhaben und Planungsanregungen) in der Zeit

vom 15. Jänner 2024 bis 15. März 2024 (min. 8 Wochen)

im Marktgemeindeamt St. Veit in der Südsteiermark, 8423 Am Kirchplatz 13, zu den Amtsstunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 16.30 Uhr) schriftlich und begründet bekannt zu geben. Der Anregung ist ein Lageplan (Katasterplan o.ä.), woraus die räumliche Lage der gewünschten Änderung hervorgeht, beizulegen. Dazu liegt ein Formblatt im Marktgemeindeamt St. Veit in der Südsteiermark und den Außenstellen auf und kann dieses hier unter Download abgerufen werden.

Download

Formular Planungswünsche

Kundmachung