Jugendausbildungsförderung der gemeldeten Fußballvereine

Die Gemeinde gewährt eine Jugendausbildungsförderung der gemeldeten Fußballvereine.

Gewährt  wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 100,- pro Jugendspieler und Spieljahr bzw. maximal in Höhe der Jugend-Ausbildungsaufwendungen der Vereine.

Bedingungen:

  • nur für gemeldete bzw. im Meisterschaftsbetrieb befindliche Fußballvereine der Gemeinde.
  • für Jugendspieler, die im regulären Jahresbetrieb (Winter- und Sommersaison) des Vereins angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
  • Vorlage der Nachweise der getätigten Aufwendungen für die Jugendausbildung.
  • Auszahlung im Nachhinein.
  • Ausbildungsbeiträge der Eltern sollen zumindest die Höhe des Gemeindebeitrages erreichen.