Lehrlingsförderung

ab 1. Jänner 2022 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.12.2021

Für die Beschäftigung von Lehrlingen in gewerblichen und/oder industriellen Betrieben der Gemeinde wird als Anreiz und Unterstützung den Betrieben eine Lehrlingsförderung gewährt.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Höhe der, an die Gemeinde geleisteten, Kommunalsteuer für Lehrlinge, die sich aus dem Beschäftigungsentgelt für Lehrlinge ergibt. Sie beträgt 100 % dieser Lehrlings-Kommunalsteuer.

Die Förderung kann erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein oder mehrere Lehrlinge beschäftigt wurden, gewährt werden.

Als Nachweise sind vorzulegen:

  • der/die Lehrvertrag/Lehrverträge und
  • eine eigene Jahreserklärung der Kommunalsteuer für Lehrlinge