Schulveranstaltungsförderung

Ab 01. November 2018 gem. GR-Beschluss vom 23.10.2018.

Die Förderung erfolgt duch Ausgabe von Regionsgutscheine in Höhe von € 20,- pro Schüler.

Bedingungen:

  • Nur bei Besuch einer Pflichtschule (1 – 9. Schuljahr)
  • Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in der Gemeinde
  • Teilnahme an einer mehrtägigen (zumindest 2-tägigen) durchgehenden Schulveranstaltung außerhalb der Schule
  • Einmalig in einem Schuljahr
  • Vorlage einer Bestätigung über den Besuch der Schulveranstaltung
  • Nur im Nachhinein, spätestens jedoch 1 Kalenderjahr danach

Die Regionsgutscheine werden nach Prüfung der Bedingungen gleich persönlich an die Eltern oder einem Elternteil im Gemeindeamt übergeben.