Bewuchsentfernung entlang von Wegen und Kreuzungsbereichen

Im Hinblick auf den Winterdienst möchten wir die Grundeigentümer von Waldgrundstücken und Grundstücken mit Sträuchern- und Heckenbepflanzungen auffordern, den Bewuchs entlang von Gehsteigen, Straßen und Wegen zu kontrollieren und überhängende oder in den Straßenraum ragende Äste und Zweige zu entfernen. Dies ist besonders in Kreuzungsbereichen und bei Ausfahrten wichtig.

Nur so können Verkehrsteilnehmer die Wege im vollen Umfang benutzen und müssen nicht auf anrainende Grundstücke ausweichen bzw. können gefahrlos in einen Kreuzungsbereich einfahren. Auch die Schneeräumung durch unsere Einsatzfahrzeuge wird damit im vollen Umfang gewährleistet.

Natürlich wird auch die Gemeinde mit deren Gerätschaften Baumschneidearbeiten vornehmen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Entfernung des überhängenden Bewuchses zu den Pflichten des Grundeigentümers gehört und bei Schäden an Verkehrsteilnehmern bzw. an Fahrzeugen der Baum-/Straucheigentümer zur Haftung herangezogen werden kann.

So hat zumindest der Oberste Gerichtshof nach einem aufgetretenen Schaden an einem LKW den Baumeigentümer – unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung des Straßenerhalters – als strafbar befunden. Bitte helfen Sie hier auch in Ihrem Interesse mit.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde, nach schriftlicher Aufforderung des Eigentümers berechtigt ist, eine Erledigung auf dessen Kosten in Auftrag zu geben!