AusBildung bis 18

In Österreich gilt eine gesetzliche Ausbildungspflicht - die AusBildung bis 18!

Weil es mehr denn je wichtig ist, dass alle jungen Menschen eine gute Ausbildung haben!

Die Ausbildungspflicht betrifft Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer anerkannten Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitende Maßnahme nachgehen.

Es gibt in der Steiermark, beauftragt durch das Sozialministeriumservice, eine eigene Koordinierungsstelle AusBildung bis 18, die Sie bei Fragen und Unsicherheiten sehr gerne unterstützt. Bitte kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18 Steiermark von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9 und 16 Uhr bzw. Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 700 118!

Mehr Infos gibt’s auf www.kost-steiermark.at bzw. auf www.ausbildungbis18.at