Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald verboten!

Es besteht extrem hohe Brandgefahr!

Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz erlässt eine Verordnung, mit der das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr verboten wird. Bei entsprechend vorherrschenden klimatischen Verhältnissen gilt das Verbot auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich).

Das Verbot gilt für den Zeitraum vom 20.03.2023 bis 31.10.2023.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Frühjahr jene Zeit des Jahres ist, in der die Waldbrandgefahr am höchsten ist. Aufgrund der vertrockneten Biomasse aus dem Vorjahr (trockene Schlagvegetation, Blätter, Sträucher) können sich Brände sehr schnell großräumig ausdehnen. Ebenso ist der Bezirk Leibnitz auch über die Sommermonate diesbezüglich gefährdet.

Um den Verwaltungsaufwand daher gering zu halten, wird diese Verordnung bis Ende Oktober 2023 erlassen.

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Verordnung