Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 26. Jänner 2023 über die Bekämpfung der klassischen Geflügelpest in der Steiermark trat mit Ablauf des 25.02.2023 außer Kraft.
Somit sind die Schutz- und Überwachungszonen in unserer Gemeinde wieder aufgehoben.
Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen, die die Geflügelpest-Verordnung 2007 vorgibt.
Weiterhin zählt der Bezirk Leibnitz zum Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Um Beachtung wird gebeten!