Geflügelpest

Aufhebung der Sperrzonen.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 26. Jänner 2023 über die Bekämpfung der klassischen Geflügelpest in der Steiermark trat mit Ablauf des 25.02.2023 außer Kraft.

Somit sind die Schutz- und Überwachungszonen in unserer Gemeinde wieder aufgehoben.

Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen, die die Geflügelpest-Verordnung 2007 vorgibt.

Weiterhin zählt der Bezirk Leibnitz zum Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko.

Um Beachtung wird gebeten!

Weiterführende Links

Geflügelpestverordnung