Musikausbildungsförderung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Gewährung einer Musikausbildungsförderung für die Ausbildung an Musikinstrumenten durch Musiklehrer oder private Musikschulen beschlossen.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 35 % der Ausbildungskosten. Bei Instrumenten, mit denen in der örtlichen Blasmusikkapelle mitgespielt wird, beträgt die Förderhöhe 50 %.
Bedingungen
Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in der Gemeinde
Bezug von Familienbeihilfe für den Schüler/die Schülerin
Einmalig nach Ablauf des Ausbildungsjahres (September – Juli)
Antragstellung bei der Gemeinde unter Vorlage von:
- Rechnung und Zahlungsbestätigung über die Ausbilbungskosten
- Familienbeihilfenachweis (nur ab Beendigung der Schulpflicht notwendig)
- Vorlage einer Bestätigung der Blasmusikkapelle, dass mit dem auszubildenden Instrument der Schü¬ler/die Schülerin bei der Blasmusikkapelle mitspielt (nur bei erhöhter Förderung notwendig)
- Antragsfrist bis Ende August für das jeweils letzte Ausbildungsjahr
Das Antragsformular ist im Marktgemeindeamt und den Außenstellen erhältlich.