Musikausbildungsförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 bzw.gem. GR-Beschluss vom 24.10.2017 die Gewährung einer Musikausbildungsförderung für die Ausbildung an Musikinstrumenten durch Musiklehrer oder private Musikschulen beschlossen.

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 35 % der Ausbildungskosten. Für MusikschülerInnen, die ein Instrument für die Blasmusik lernen und Mitglied bei einer Ortsmusikkapelle sind bzw. beim Blasmusikverband registriert sind. beträgt die Förderhöhe 50 %.

Bedingungen

Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in der Gemeinde

Bezug von Familienbeihilfe für den Schüler/die Schülerin

Einmalig nach Ablauf des Ausbildungsjahres (September – Juli)

Antragstellung bei der Gemeinde unter Vorlage von:
- Rechnung und Zahlungsbestätigung über die Ausbilbungskosten
- Familienbeihilfenachweis (nur ab Beendigung der Schulpflicht notwendig)
- Vorlage einer Mitgliederliste der Ortsmusikkapelle, (nur bei erhöhter Förderung notwendig)
- Antragsfrist bis Ende August für das jeweils letzte Ausbildungsjahr

Das Antragsformular ist im Marktgemeindeamt und den Außenstellen erhältlich.