Abfallentsorgungsgebühren

Stand: 01.01.2024

Gemischte Siedlungsabfälle - Restmüll 

Die Gebühr für die Abfallentsorgung von Gemischte Siedlungsabfällen (Restmüll) setzt sich aus einer Grundgebühr pro Person (Einwohnergleichwert) und der Gebühr für die Abfallbehältergröße zusammen.

Die Grundgebühr pro gemeldeter Person (Einwohnergleichwert) und Jahr beträgt € 17,10.

Die Grundgebühr für Betriebe richtet sich nach der Betriebsart und der Arbeitnehmeranzahl.

Liegenschaften mit nur einem Haushalt brauchen mindestens einen 80 l Behälter (Restmüll). Nur Liegenschaften mit mehr als einem Haushalt, werden zwingend größere Behälter vorgeschrieben.

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens. Diese betragen pro Jahr:
  
Kunststoffgefäß 80 l: € 25,50
Kunststoffgefäß 120 l: € 37,70
Kunststoffgefäß 240 l: € 75,50
Kunststoffgefäß 360 l: € 113,20
Kunststoffgefäß 1100 l: € 345,50

Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 10 %) ist allen Beträgen hinzuzurechnen.

Biogene Siedlungsabfälle - Biomüll

Für die Entsorgung von biogenen Siedlungsabfällen (Biomüll) stellt die Gemeinde bei Bedarf eine braune Tonne zur Verfügung.

Die Behältergebühr pro Jahr beträgt für:

Kunststoffgefäß 120 l: € 177,70
Kunststoffgefäß 240 l: € 355,30

Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 10 %) ist allen Beträgen hinzuzurechnen.

Verwertbarer Siedlungsabfall - Altpapier

Die Sammlung von Altpapier erfolgt in Sammelbehältern mit einem Inhalt von 240 Litern bzw. 1.100 Litern.

Die Behältergebühr pro Jahr beträgt für:

Kunststoffgefäß 240 l: € 7,90
Kunststoffgefäß 1100 l: € 35,30

Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 10 %) ist allen Beträgen hinzuzurechnen.

Kontakt für Zustellung und Tausch der Abfallsammelbehälter

Sollte eine Änderung gewünscht werden, melden Sie sich bitte in der Außenstelle Weinburg am Saßbach bei Petra Krobath unter 03453 / 2629 - 40 oder krobath@remove-this.st-veit-suedsteiermark.gv.at.

Die Abfallentsorgungsgebühren sind bis zur Erlassung neuer Verordnungen durch den Gemeinderat gültig.

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Abfuhrordnung

Änderungen 2024